Es stehen Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes der TG an.
Da wir in absehbarer Zeit das Amt der 1. Vorsitzenden nicht mehr besetzen können, wird sich der Vorstand in den nächsten Wochen damit beschäftigen, den Vorstand als Teamvorstand zu gestalten.
Dazu ist eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Der Vorstand hat sich mehrfach getroffen und jetzt liegen erste Ergebnisse vor.
In einem ersten Anfall von Arbeitswut haben wir gemeint, dass
lediglich § 11, Vorstand, wird in einigen Ziffern geändert wird:
Ziffer (2): Aus 5 Mitgliedern werden 4, es gibt keinen ersten Vorsitzenden
(2) Alt: Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
a) dem ersten Vorsitzenden (m/w)
b) zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden (m/w)
c) dem Schatzmeister (m/w)
d) dem Schriftführer (m/w)
(2) Neu: Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
a) Vorstand Organisation und Verwaltung
b) Vorstand Organisation Veranstaltungen und Technik
c) Vorstand Finanzen
d) Vorstand Geschäftsstelle
b) Vorstand Organisation Veranstaltungen und Technik
c) Vorstand Finanzen
d) Vorstand Geschäftsstelle
Ziffer (3) ist neu:
(3) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können aus ihrem Kreis einen Vorstandssprecher (m/w) wählen, der in besonderer Weise den Verein repräsentiert.
Dadurch verschieben sich einige Ziffern um eine Stelle nach hinten:
Ziffer (7) / (8): Aus 3 Mitgliedern gemäß § 26 BGB werden 4 Mitglieder
(7) Alt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende (m/w) und die stellvertretenden Vorsitzenden (m/w).
(8) Neu: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes in Ziffer (2).
Ziffer (8) / (9): Vertretungsberechtigt sind je 2 der 4 Mitglieder im geschäftsführenden Vorstand.
(8) Alt: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der in Ziffer (7) genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
(9) Neu: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der in Ziffer (2) genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Nach genauerer Prüfung ergaben sich aber auch redaktionelle Änderungen in anderen Paragraphen. Immer dann, wenn vom 1. Vorsitzenden (m/w) oder vom Schatzmeister oder vom Schriftführer die Rede ist, muss eine angepasste neue Formulierung gefunden werden.
Hier ist das Dokument zum Download verlinkt: Satzungsentwurf Teamvorstand
Der Vorstand hofft, dass die TG auch in Zukunft mit der neuen Satzung handlungsfähig bleibt.
In den Sitzungen wurde auch festgestellt, dass das Konzept "Fachwarte" ein Erfolgsmodell ist.
Wir werden in der nächsten Zeit ein Tätigkeitsprofil für die Fachwarte und Vorstände erstellen und hier veröffentlichen.